Der DigitalPakt Schule ist ein zentrales Förderprogramm zur Digitalisierung der deutschen Bildungslandschaft. Hamburg als Stadtstaat nimmt dabei eine besondere Rolle ein und erhält erhebliche Bundesmittel für die digitale Transformation seiner Schulen. Mit dem angekündigten DigitalPakt 2.0 stehen weitere wichtige Entwicklungen bevor.
Die Hansestadt hat bereits erfolgreich Millionen Euro aus dem ersten DigitalPakt abgerufen und dabei wertvolle Erfahrungen gesammelt. Diese Erkenntnisse werden bei der Umsetzung zukünftiger Förderprogramme eine wichtige Rolle spielen.
Was ist der DigitalPakt und wie hoch ist die Förderung für Hamburg?
Der DigitalPakt Schule ist ein Förderprogramm von Bund und Ländern mit einem Gesamtvolumen von 6,5 Milliarden Euro. Hamburg erhält aus diesem Programm insgesamt rund 128 Millionen Euro für die Digitalisierung seiner Schulen bis 2024.
Das Programm wurde 2019 gestartet und läuft offiziell bis Ende 2024. Die Fördersumme für Hamburg setzt sich aus dem Grundbetrag und zusätzlichen Aufstockungen zusammen. Der Bund stellt dabei 90 Prozent der Mittel zur Verfügung, während Hamburg einen Eigenanteil von zehn Prozent beisteuert.
Mit dem geplanten DigitalPakt 2.0 sollen die Förderungen fortgesetzt und ausgeweitet werden. Dieser neue Förderrahmen wird voraussichtlich ab 2025 greifen und den Fokus noch stärker auf nachhaltige digitale Bildungsinfrastrukturen und pädagogische Konzepte legen. Hamburg bereitet sich bereits intensiv auf diese nächste Phase vor.
Welche Schulen in Hamburg können DigitalPakt-Mittel beantragen?
Alle öffentlichen Schulen in Hamburg sind grundsätzlich antragsberechtigt für DigitalPakt-Mittel. Dies umfasst Grundschulen, weiterführende Schulen, Berufsschulen und Förderschulen in staatlicher Trägerschaft.
Private Schulen können ebenfalls Fördermittel beantragen, sofern sie staatlich anerkannt sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dabei müssen sie nachweisen, dass sie eine öffentliche Aufgabe im Bildungswesen wahrnehmen und ihre Finanzierung transparent darlegen.
Die Antragstellung erfolgt in Hamburg zentral über die Schulbehörde, die die Verteilung der Mittel koordiniert. Dabei werden sowohl der aktuelle Digitalisierungsstand der jeweiligen Schule als auch ihr pädagogisches Konzept berücksichtigt. Schuleinrichtungen mit besonderem Nachholbedarf erhalten oft Priorität bei der Mittelzuteilung.
Wofür können die DigitalPakt-Fördermittel in Hamburg verwendet werden?
Die DigitalPakt-Mittel können für digitale Infrastruktur, Endgeräte und digitale Arbeitsplätze verwendet werden. Gefördert werden der WLAN-Ausbau, interaktive Tafeln, Tablets, Laptops, die notwendige Software sowie Medientechnik für Bildungseinrichtungen für Klassenzimmer.
Konkret umfasst die Förderung folgende Bereiche:
- Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden
- Schulisches WLAN und lokale Server
- Interaktive Tafeln und Displays für den Unterricht
- Mobile Endgeräte wie Tablets und Laptops für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte
- Digitale Arbeitsplätze und Präsentationstechnik
- Lernplattformen und pädagogische Software
Nicht gefördert werden hingegen reine Verwaltungsausstattung oder Geräte, die ausschließlich für administrative Zwecke genutzt werden. Der Fokus liegt klar auf der Verbesserung von Lehren und Lernen. Mit dem DigitalPakt 2.0 wird erwartet, dass auch Wartung und Support sowie die Weiterbildung von Lehrkräften verstärkt förderfähig werden.
Wie läuft das Antragsverfahren für den DigitalPakt in Hamburg ab?
Das Antragsverfahren in Hamburg erfolgt über die Behörde für Schule und Berufsbildung, die als zentrale Stelle alle Anträge koordiniert und prüft. Schulen reichen ihre Förderanträge mit einem detaillierten Medienentwicklungsplan ein, der pädagogische Ziele und technische Anforderungen beschreibt.
Der Antragsprozess gliedert sich in mehrere Schritte. Zunächst erstellt die Schule ein pädagogisches Konzept, das zeigt, wie digitale Medien im Unterricht eingesetzt werden sollen. Anschließend wird ein technisches Konzept entwickelt, das die gewünschte Ausstattung spezifiziert und begründet.
Nach der Einreichung prüft die Schulbehörde den Antrag auf Vollständigkeit und fachliche Eignung. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass die beantragten Geräte und Systeme zum pädagogischen Konzept passen und nachhaltig eingesetzt werden können. Bei positiver Prüfung erfolgt die Bewilligung, und die Mittel werden freigegeben.
Wie Büro Albers bei der DigitalPakt-Umsetzung unterstützt
Wir von Büro Albers sind Ihr erfahrener Partner bei der Umsetzung von DigitalPakt-Projekten in Norddeutschland. Mit unserer langjährigen Expertise im Bereich Medientechnik und Schulausstattung begleiten wir Sie von der Planung bis zur Installation Ihrer digitalen Lernumgebung.
Unser Leistungsspektrum für DigitalPakt-Projekte umfasst:
- Beratung bei der Auswahl förderfähiger interaktiver Displays und Smartboards
- Komplette Planung und Installation von Präsentationstechnik für Klassenzimmer
- Lieferung und Aufbau digitaler Tafeln und Medienwagen
- Projektmanagement und termingerechte Umsetzung
- Service und Wartung der installierten Technik
Als Partner für Smartboards in Nordwestdeutschland verfügen wir über die notwendige Erfahrung und das Know-how, um Ihre DigitalPakt-Mittel optimal einzusetzen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung zu Ihrem Digitalisierungsprojekt.
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