Rückenschmerzen, Verspannungen und Haltungsschäden gehören zu den häufigsten Beschwerden im Büroalltag. Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie rechtlich verpflichtet sind, arbeitsschutzkonforme Büromöbel bereitzustellen. Die Wahl des richtigen Bürostuhls ist dabei mehr als nur eine Komfortfrage – sie ist eine gesetzliche Anforderung.
Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter gesund und produktiv arbeiten können. Das bedeutet auch, dass Sie bei der Einrichtung spezielle Normen und Standards einhalten müssen. Wir zeigen Ihnen, welche rechtlichen Vorgaben für Bürostühle gelten und wie Sie Ihr Büro einrichten können, ohne gegen Arbeitsschutzbestimmungen zu verstoßen.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Bürostühle am Arbeitsplatz?
Das deutsche Arbeitsschutzrecht legt klare Regeln für die Gestaltung von Arbeitsplätzen fest. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Bereitstellung ergonomischer Arbeitsmittel wie Bürostühle.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert diese Anforderungen. Sie schreibt vor, dass Arbeitsplätze so eingerichtet werden müssen, dass sie die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden. Für Bildschirmarbeitsplätze gelten zusätzlich die Bestimmungen der Bildschirmarbeitsverordnung, die spezielle Anforderungen an Büromöbel stellt.
Bei Verstößen gegen diese Vorschriften drohen Ihnen als Arbeitgeber empfindliche Bußgelder. Noch schwerwiegender sind die möglichen Haftungsansprüche, wenn Mitarbeiter durch ungeeignete Büroausstattung gesundheitliche Schäden erleiden. Die Berufsgenossenschaften prüfen regelmäßig die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und können bei Mängeln entsprechende Maßnahmen anordnen.
Diese technischen Normen und Standards muss Ihr Bürostuhl erfüllen
Die wichtigste Norm für Bürostühle ist die DIN EN 1335. Diese europäische Norm definiert die Sicherheits-, Festigkeits- und Haltbarkeitsanforderungen für Büroarbeitsstühle. Sie besteht aus drei Teilen, die verschiedene Aspekte der Stuhlkonstruktion regeln.
Teil 1 der Norm legt die Abmessungen fest und definiert die Sicherheitsanforderungen. Teil 2 beschreibt die mechanischen Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren. Teil 3 behandelt die Sicherheitsprüfmethoden und legt fest, welche Belastungen ein Bürostuhl aushalten muss.
Zusätzlich zur DIN EN 1335 gibt es weitere relevante Standards:
- GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) als Qualitätsmerkmal
- BIFMA-Standards für amerikanische Büromöbel
- Öko-Tex-Zertifizierung für schadstofffreie Polstermaterialien
- GREENGUARD-Zertifikat für emissionsarme Materialien
Diese Zertifizierungen gewährleisten, dass der Bürostuhl nicht nur sicher und haltbar ist, sondern auch gesundheitlich unbedenklich. Bei der Beschaffung sollten Sie darauf achten, dass die Stühle entsprechende Prüfsiegel tragen.
Ergonomische Mindestanforderungen: Was macht einen Bürostuhl arbeitsschutzkonform?
Ein arbeitsschutzkonformer Bürostuhl muss verschiedene ergonomische Eigenschaften aufweisen. Die Sitzhöhenverstellung ist dabei die wichtigste Funktion. Sie muss stufenlos einstellbar sein und einen Bereich von mindestens 16 Zentimetern abdecken. So können Personen unterschiedlicher Körpergröße den Stuhl optimal anpassen.
Die Rückenlehne muss in der Neigung verstellbar sein und eine ausreichende Lordosenstütze bieten. Diese Stütze im Lendenbereich ist wichtig, um die natürliche S-Form der Wirbelsäule zu unterstützen. Ohne diese Stütze entstehen schnell Rückenschmerzen und langfristige Haltungsschäden.
Weitere wichtige ergonomische Merkmale sind:
- Synchronmechanik für die koordinierte Bewegung von Sitz und Rückenlehne
- Verstellbare Armlehnen zur Entlastung von Schultern und Nacken
- Atmungsaktive Polsterung oder Netzrückenlehne
- Fünf-Stern-Fußkreuz mit Sicherheitsrollen
- Angemessene Sitztiefe zwischen 38 und 44 Zentimetern
Diese Eigenschaften sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter auch bei längerem Sitzen eine gesunde Körperhaltung beibehalten können. Das reduziert nicht nur das Risiko von Muskel-Skelett-Erkrankungen, sondern steigert auch die Konzentrationsfähigkeit und Produktivität.
Häufige Mängel bei Bürostühlen und ihre arbeitsschutzrechtlichen Folgen
Viele Unternehmen unterschätzen die Bedeutung der regelmäßigen Wartung ihrer Büromöbel. Defekte Gasdruckfedern gehören zu den häufigsten Mängeln bei Bürostühlen. Wenn sich die Sitzhöhe nicht mehr verstellen lässt oder der Stuhl unkontrolliert absackt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch ein Sicherheitsrisiko.
Abgenutzte oder blockierte Rollen sind ein weiterer kritischer Mangel. Sie können zu Stürzen führen oder Mitarbeiter zu ungesunden Bewegungsmustern zwingen. Auch defekte Armlehnen oder Rückenlehnen, die sich nicht mehr richtig einstellen lassen, verstoßen gegen die Arbeitsschutzbestimmungen.
Die rechtlichen Konsequenzen solcher Mängel sind weitreichend. Bei Arbeitsplatzinspektionen können die Aufsichtsbehörden sofortige Abhilfemaßnahmen anordnen. Im schlimmsten Fall droht die Stilllegung von Arbeitsplätzen bis zur Behebung der Mängel. Noch problematischer wird es, wenn Mitarbeiter durch defekte Bürostühle zu Schaden kommen. Dann können Schadensersatzforderungen und arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen.
Besonders in Großraumbüros, in denen viele Mitarbeiter täglich lange sitzen, ist die regelmäßige Überprüfung der Büroausstattung wichtig. Hier summieren sich kleine Mängel schnell zu großen Problemen.
Wie Büro Albers bei arbeitsschutzkonformen Bürostühlen unterstützt
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Büroeinrichtung vollständig arbeitsschutzkonform zu gestalten. Unser Service beginnt mit einer umfassenden Bedarfsanalyse Ihrer Arbeitsplätze. Dabei prüfen wir nicht nur die aktuellen Stühle, sondern bewerten auch die spezifischen Anforderungen Ihrer Mitarbeiter.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Professionelle Arbeitsplatzberatung nach ergonomischen Gesichtspunkten
- Große Auswahl an zertifizierten, ergonomischen Bürostühlen
- Fachgerechte Lieferung und Montage durch geschulte Techniker
- Einweisung Ihrer Mitarbeiter in die richtige Stuhleinstellung
- Regelmäßige Wartung und Reparaturservice
- Komplette Büroplanung für eine optimale Arbeitsplatzgestaltung
In unseren Ausstellungsräumen in Papenburg und Meppen können Sie verschiedene Bürostuhl-Modelle testen und sich von der Qualität überzeugen. Unsere erfahrenen Berater erklären Ihnen die Unterschiede und helfen bei der Auswahl der passenden Modelle für Ihr Unternehmen.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihre Arbeitsplätze rechtssicher und ergonomisch optimieren können. Rufen Sie uns an unter 04961 / 9271-0 (Papenburg) oder 05931 / 9809-0 (Meppen).
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